1. Vertragsparteien
PeakDigital Marketing (im Folgenden „Agentur“) ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Innsbruck, Österreich, und erbringt Dienstleistungen im Bereich Werbung und digitale Medien.
- Die „Agentur“ schließt Verträge mit den „Kunden“ ab, die diese AGB akzeptieren.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Agentur annimmt, sei es durch schriftliche Bestätigung oder durch die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen.
- Die Agentur kann ein Angebot innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Eingang ablehnen, wenn der Kunde keine verbindliche Zusage erteilt.

3. Leistungsumfang und Vergütung
Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und Angeboten.
- Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Eine Anpassung des Leistungsumfangs ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich.
- Zahlungen sind gemäß den im Vertrag oder Angebot angegebenen Fristen zu leisten. Verzug tritt ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlt.

4. Haftung
Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

5. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle von der Agentur erstellten Arbeiten, wie Designkonzepte, Texte, Grafiken, Logos, Websites etc., unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum der Agentur.
- Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für die Dauer und den Zweck der vereinbarten Leistung. Eine weitergehende Nutzung (z. B. Vervielfältigung, Veränderung, Verkauf) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, die Arbeiten für eigene Zwecke (z. B. in Portfolios oder auf der Website der Agentur) zu verwenden.

6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen (z. B. Geschäftsdaten, Marketingstrategien, interne Prozesse) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

7. Änderungen der AGB
PeakDigital Marketing behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
- Änderungen werden dem Kunden spätestens 14 Tage vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen.
- Erfolgt kein Widerspruch des Kunden innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Agentur in Innsbruck, Österreich.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Innsbruck zuständig.

10. Datenschutz
PeakDigital Marketing erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen und zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen.
- Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
- Die Agentur trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

11. Kündigung und Vertragsbeendigung
Der Vertrag kann vom Kunden oder der Agentur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
- Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, einen anteiligen Betrag für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
- Bei einer Kündigung durch die Agentur, die auf einen Verstoß des Kunden zurückzuführen ist (z. B. Zahlungsverzug), gelten die gleichen Regelungen.